Für Tätigkeiten nach den §9,12,13,14,15 oder 31 der StrlSchV wird nach §30 StrlSchV der Nachweis einer Fachkunde gefordert. Hier bieten wir 12 verschiedene Kurse an. Für Tätigkeiten an Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern wird die Fachkunde entsprechend der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung benötigt. Hier bieten wir 10 verschiedene Kurse an.